beim Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Marktüberwachungsbehörden der Länder
Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG wird von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Doch sind die Bundesländer in einem Staatsvertrag übereingekommen, die Marktüberwachung zu zentralisieren und haben die Schaffung einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) beschlossen.
Ziel ist eine einheitliche Behandlung und Durchsetzung der BFSG-Vorgaben in ganz Deutschland. Der Staatsvertrag muss in den Bundesländern noch ratifiziert werden. Eigene Marktüberwachungsbehörden der Länder sind noch nicht geschaffen worden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.